Die Aufgaben einer Treuhandstelle bestehen in der Vermittlung von Dauergrabpflegevereinbarungen, der Verwaltung der Pflegegelder und der Überprüfung der durchgeführten Pflegeleistungen. Die Treuhandstelle veranlasst die jährliche Bezahlung der beauftragten Friedhofsgärtnereien. Wenn die ordnungsgemäße Ausführung durch den Friedhofsgärtner nicht mehr gesichert ist, zum Beispiel weil der Gärtner seinen Betrieb aufgibt oder die Arbeiten nicht mehr vereinbarungsgemäß ausführt, überträgt die Treuhandstelle die Pflege auf einen anderen Betrieb.
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