Definition Unter einer Dauergrabpflege versteht man die langjährige gärtnerische Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch einen Friedhofsgärtner. Die Dauergrabpflege ist eine Dienstleistung, die unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege durch einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Gärtnerei vereinbart wird. Die Friedhofsgärtnerei übernimmt ganzjährig die Bepflanzung und Pflege der Grabstätte nach den vereinbarten Vorgaben. Ein Dauergrabpflegevertrag wird über eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestdauer beträgt fünf Jahre. Die Vertragslaufzeit kann aber auch die gesamte Nutzungsdauer der Grabstelle umfassen. Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrags und dem Umfang der vereinbarten Pflegeleistungen. Die Kosten werden bei Vertragsabschluss in einer Summe vom Auftraggeber bezahlt. Die Treuhandstelle verwaltet das Geld und bezahlt davon jährlich die Leistungen des Gärtnereibetriebs.