Gehörschutzmittel, die von Beschäftigten im Gartenbau verwendet werden, sind vor allem Gehörschutzkapseln, Gehörschutzstöpsel und Otoplasten.
Gehörschutzkapseln werden ähnlich wie Kopfhörer aufgesetzt. An einem Bügel befinden sich zwei schalenförmige Kapseln aus Hartplastik, die mit einem schalldämmenden Schaumstoff ausgekleidet und an der Berührungsstelle gepolstert sind. Die Kapseln umschließen die Ohren vollständig. Gehörschutzkapseln können leicht und schnell angelegt und wieder abgenommen werden.
Gehörschutzstöpsel sind kleine längliche Pfropfen, die im Gehörgang oder in der Gehörmulde getragen werden. Sie bestehen aus Gehörschutzwatte oder Kunststoff.
Otoplasten sind Gehörschutzmittel, die vom Hörgeräteakustiker individuell an die Form des Gehörgangs einer bestimmten Person angepasst werden. Sie werden ebenso wie die Hörschutzstöpsel im Gehörgang getragen.
Immer wenn, trotz Ausnutzens aller technischen Möglichkeiten der Lärmminderung, der Lärmpegel den Grenzwert von 85 Dezibel (dB) erreicht oder überschreitet, sollte ein Gehörschutz getragen werden. Nach einer EU-Richtlinie muss der Arbeitgeber ab 80dB jedem Mitarbeiter einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.
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