Die Bereitstellung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen durch Unternehmen zur Förderung der Sozialen Arbeit wird Social Sponsoring genannt. Im Unterschied zu der uneigennützigen Unterstützung durch Mäzene oder Spender beruht Social Sponsoring auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Der Sponsor erwartet eine Gegenleistung, die sein Image fördert; zum Beispiel hofft ein Unternehmen für Babynahrung seine Produkte vermehrt absetzen zu können, wenn öffentlich bekannt wird, dass es eine Kinderschutz-Organisation unterstützt. Die Form der Zusammenarbeit, der Zeitpunkt und die Dauer der Kooperation sowie die Bestimmung von Leistung und Gegenleistung wird in der Regel in einem Vertrag festgelegt. Neben der Werbung für die Unternehmensprodukte ist beim Social Sponsoring auch der Aspekt der Profilierung des Unternehmens bedeutsam, etwa bei der Entwicklung der Motivation der Mitarbeiter und bei ihrer Identifikation mit dem Unternehmen. Social Sponsoring gewinnt in dem Maße an Bedeutung, wie die öffentliche Finanzierung von Sozialleistungen zurückgeht. Im Rahmen des Sozialmanagements befassen sich Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, zum Beispiel als Geschäftsführer Freier Träger, mit der Frage, ob durch diese Art der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen neue Finanzierungsquellen für soziale Aufgaben erschlossen werden können. |
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