Innerhalb des Emanzipationsprozesses von Menschen mit Behinderungen (behindert) nimmt der Begriff persönliche Assistenz eine Schlüsselstellung ein, denn er symbolisiert den grundlegenden Wandel in der Behindertenhilfe dahin gehend, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr Ziel zum Beispiel von Pflege oder Betreuung sind, sondern aktiv die Art und den Umfang ihrer Unterstützung selbst bestimmen und organisieren.
Persönliche Assistenz umfasst das gesamte Lebensumfeld des Hilfenehmers und beinhaltet nicht nur Pflegeleistungen, sondern auch Arbeiten im Haushalt, Handreichungen und Unterwegsbegleitung (etwa als Begleitperson für Blinde), Unterstützung bei der Sorge für eigene Kinder und Unterstützung bei der Kommunikation.
Entscheidendes Kriterium der persönlichen Assistenz ist das Recht des Hilfenehmers, die Arbeitsbedingungen zu bestimmen, zum Beispiel wer als Helfer angestellt, welche Arbeiten verrichtet und wie diese Arbeiten verrichtet werden.
Eine einheitliche und umfassende Finanzierung von persönlicher Assistenz, etwa als eigenständiges Leistungsgesetz oder im Rahmen des Sozialgesetzbuches 9. Buch (SGB IX) ist zur Zeit nicht gegeben. Allerdings regelt das SGB IX erstmals den Anspruch auf Arbeitsassistenz.
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