In der Sozialen Arbeit bezeichnet Parteilichkeit das uneingeschränkte und solidarische Engagement für die Interessen des Klienten. In bestimmten Arbeitsbereichen und Funktionen für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen (Arbeitsfelder) kann Parteilichkeit zum Handlungsprinzip werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einer Betreuung im Sinne des Betreuungsrechts, wenn der Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge im Konflikt mit Familienangehörigen des Klienten durchsetzt, dass das Vermögen des altersverwirrten Klienten für eine angemessene Versorgung eingesetzt wird, auch wenn dadurch das Erbe erheblich geschmälert wird. Aber auch von einem Behindertenbeauftragten wird Parteilichkeit erwartet. In anderen Fällen kann Parteilichkeit in der Sozialen Arbeit zum Problem werden, wenn zum Beispiel die Arbeitsanweisungen des Trägers (Träger der Sozialen Arbeit) an die dort tätigen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen Ziele des Handelns vorgeben, die mit einem uneingeschränkten Engagement für die Interessen des Klienten nicht zu vereinbaren sind.
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