Die R. verfolgt dabei das Ziel, Folgen der Erkrankungen zu mindern bzw. zu beseitigen und die betroffene Person möglichst dauerhaft in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Der Betroffene soll dabei in die Lage versetzt werden, an den allgemeinen gesellschaftlichen Prozessen (Wohnen, Arbeiten, Kommunizieren (s. Kommunikation) usw.) sinnvoll teilzunehmen.
Die R. erfolgt, unabhängig von der Entstehungsursache der Krankeit, in einer Vielzahl öffentlicher und privater Einrichtungen, die sich zum Teil auf bestimmte Behinderungsarten (s. Behinderung) spezialisiert haben (z.B. Blindenanstalten, Heimsonderschulen usw.).
Bei der R. unterscheidet man je nach Zielsetzung:
1. medizinische R.: ärztliche Behandlung und Versorgung, Beseitigung der Gebrechen, Kuren usw.,
2. berufliche R.: Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten für einen neuen bzw. anderen Beruf durch Ausbildung, Fortbildung, Umschulung usw.,
3. soziale R.: Wohnungsbeschaffungsmaßnahmen, finanzielle Beihilfen, Steuererleichterungen usw.,
4. psychische R.: Gruppen- und Verhaltenstherapie, Beschäftigungstherapie, Schaffung günstiger Umweltbedingungen, Wohnheime, beschützende Werkstätten usw.
Eine Vielzahl von Fachleuten (z.B. Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Berufsberater usw.) bemühen sich darum, die Betroffenen in ihren Belangen optimal zu betreuen, um eine Eingliederung in die Gesellschaft wieder zu ermöglichen.