1. Die Aussagen werden aufgrund intensiver Vorstudien abgegeben.
2. Die Vorstudien stützen sich auf die neuesten Ergebnisse der psychologischen Forschung auf dem Gebiet des Gutachtengegenstandes.
3. Die Aussagen sollen der Beantwortung der gestellten Frage dienen.
Weiterhin werden zwei Gruppen von G. unterschieden:
1. G. über einzelne Personen (z.B. in der Eheberatung (s. Beratung) oder Forensischen Psychologie).
2. G. über die psychologische Bedeutsamkeit menschlicher Lebensbedingungen (z.B. Wohnformen, Arbeitsplatzgestaltung usw.).
Der Bericht eines Gutachters hat je nach seinem speziellen Zweck entweder eine mehr darstellende, urteilende oder beratende Funktion. Manchmal tritt aber auch eine Kombination aller drei Zweckformen auf.