1. Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen hinsichtlich ihrer Aussagen in einer konkreten Situation,
2. Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer Person (z.B. die Zurechnungsfähigkeit des Täters zur Tatzeit),
3. Überprüfung der allgemeinen Schuldfähigkeit einer Person,
4. Untersuchung der Ursachen (s. Motive), die zum kriminellen Verhalten führen,
5. allgemeine Probleme des Strafvollzugs (z.B. Entlassungsprognosen (s. Prognose) von Häftlingen).
Die moderne F. P. beschäftigt sich besonders mit der Vermittlung verschiedener Arten der Psychotherapie zur Wiedereingliederung (s. Rehabilitation) straffällig gewordener Jugendlicher und Erwachsener.