Im philosophisch-theologischen Verständnis wird G. neben Klugheit, Tapferkeit und Maßhaltung als eine der vier Kardinaltugenden betrachtet.
Im herkömmlichen Sinne unterscheidet man die objektive (s. Objektivität) von der subjektiven G. (s. Subjektivität). Die objektive G. gilt als das höchste Prinzip normativer (s. Norm) Ordnungen (z.B. Recht, Staat, Wirtschaft, Familie). Die subjektive G. wird im Sinne einer Tugend verstanden. Nach THOMAS von AQUIN ist G. der feste und beständige Wille, jedem das Seine zu gewähren.
G. bildet zusammen mit der Rechtssicherheit und der Zweckmäßigkeit das Gefüge des Rechts. G. betrifft die Beziehungen der Menschen zueinander im Hinblick auf einen Ausgleich konkurrierender Interessen, Ansprüche und Pflichten, auf Kooperation oder Konfliktlösung (s. Konflikt).
Die Idee der G. ist stets verknüpft mit der des Guten: Nur eine gerechte Gesellschaft (eine gerechte Handlung) kann als gut bezeichnet werden. Der Begriff der G. liegt daher allen Definitionen von Recht, Staat und Gesellschaft als deren Leitziel zugrunde.