Definition:
Bezeichnung für die menschliche Fähigkeit, sich bewußt für (oder gegen) ein Verhalten zu entscheiden, um ein bestimmtes Ziel anzustreben. Im Gegensatz zur Triebhandlung (s. Trieb, Handlung) unterscheidet sich die Willenshandlung darin, daß sie bewußt und zielgerichtet, d.h. absichtlich, geschieht (s. Bewußtsein).Ein Mensch mit starkem W.n ist derjenige, der seine eigenen bzw. von der Gesellschaft hochgeschätzte Ziele verfolgt und sich dabei nicht vom Weg abbringen läßt. Ein Mensch mit einem schwachen W.n wird der genannt, der in den Tag hineinlebt und als ein Taugenichts gilt.