Brauchbare T.s müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Testgütekriterien sind Objektivität, Reliabilität (Zuverlässigkeit) und Validität (Gültigkeit). Ein T. ist dann gültig (valide), wenn er wirklich das mißt, was er zu messen vorgibt. Beispiel: Ein T. soll Depression messen, mißt aber in Wirklichkeit Ängstlichkeit.
Weiterhin ist ein T. dann zuverlässig (reliabel), wenn er das, was er mißt, genau mißt und auch bei Wiederholungen zu gleichen Meßergebnissen führt. Beispiel: Derselbe T. wird eine Woche später mit derselben Versuchsperson, aber einem anderem Versuchsleiter wiederholt.
T.s müssen standardisiert sein, d.h. sie enthalten eine Testanweisung, die vorschreibt, wie der T. vorgenommen und durchgeführt werden muß. Das gleiche gilt für die Auswertung des T.s; auch diese muß feste Regeln enthalten, so daß verschiedene Auswerter zum gleichen Ergebnis kommen können.
Bei den T.s unterscheidet man zwischen:
1. Intelligenztests: Messen die allgemeine Intelligenz bzw. eine spezielle Begabung im Bereich der Intelligenz;
2. Leistungstests: Gemessen werden motorische, sensorische oder intellektuelle Leistungen (s. Motorik, Sensomotorik, z.B. die Reaktionsschnelligkeit (s. Reaktion);
3. Persönlichkeitstests (s. Persönlichkeit): Erfassen Eigenschaften, Einstellungen und Interessen eines Menschen, z.B. die Kontaktfreude.