Im engeren Sinne spricht man von einer sexuellen (s. Sexualität) Abweichung (s. Perversion), die ausschließlich bei Männern auftritt. Der Exhibitionist entblößt seine Geschlechtsteile (s. Geschlechtsmerkmale) in Gegenwart anderer, vorzugsweise weiblicher Personen. Die Lust wird aus dem Herzeigen der Geschlechtsorgane gewonnen. Der Mann kann nur dann einen befriedigenden Orgasmus haben, wenn er dabei Frauen seinen erigierten Penis (s. Phallus) zeigen kann. Als besonders anregend werden dabei die Schreckreaktionen (s. Schreck, Reaktion) der unfreiwillig beteiligten Frauen empfunden.
E. ist meistens ein Symptom für eine neurotische Fehlentwicklung (s. Neurose). Er kommt aber auch bei Schwachsinnigen (s. Schwachsinn) und Epileptikern (s. Epilepsie) vor, bei denen er ein Ersatz für nicht zugänglichen Geschlechtsverkehr sein kann. E. wird nach ¤ 183 StGB bestraft.