Definition:
Bezeichnung für den Zusammenschluß der deutschen Psychologen. Der B. D. P. wurde 1946 gegründet; er vertritt die Belange des Berufsstandes der Psychologen und wahrt die Berufsinteressen seiner Mitglieder. Der Verband fördert die wissenschaftliche Psychologie in Theorie und Praxis. Die Tätigkeiten des Verbandes sind vielfältig: Er organisiert Kongresse, gibt Fachliteratur heraus, durchsichtet Testmaterial, informiert die Öffentlichkeit mit Nachrichten aus dem Fachgebiet, fördert freipraktizierende Psychologen usw.Der B. D. P. ist in verschiedene Abteilungen (Sektionen) gegliedert: Betriebspsychologie, Forensische Psychologie, Klinische Psychologie, Schulpsychologie (s. Schulpsychologe/-psychologin) usw. Die Geschäftsstelle befindet sich in Frankfurt am Main.