1. Feststellung der Schuleignung (s. Schulreife),
2. Ermittlung der Ursachen von Schulversagen (Lern- und Leistungsschwierigkeiten (s. Lernen, Leistung)),
3. Erfassung der Begabung und Fähigkeiten der Schüler,
4. Konfliktbewältigung bei auftretenden, gegenseitigen Schwierigkeiten zwischen Schülern und Lehrern bzw. Schülern und Eltern (s. Konflikt),
5. Beseitigung von Mängeln in der Schule als Institution, die für individuelle Schwierigkeiten verantwortlich gemacht werden können (s. Individuum),
6. Planung und Durchführung neuer Unterrichtsmethoden usw.
Von Schulpsychologen werden in der Regel eine Ausbildung in Psychologie (s. Diplompsychologe/-psychologin) sowie fundierte Kenntnisse in der Pädagogik sowie Fachdidaktik (abgeschlossenes Lehramtsstudium) erwartet.
Hinweise zur Form: Die Gebärde PERSON (vgl. Persönlichkeit) kann hinzugefügt werden.