In Deutschland wurde 1941 die Diplom-Prüfung eingeführt, die dazu berechtigt, sich nach einem Studium an einer Universität (in der Regel acht bis zwölf Semester sowie damit verbundene Praktika) D. nennen zu dürfen. Die Studien- bzw. Prüfungsfächer sind: Allgemeine Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle Psychologie, Sozialpsychologie, Physiologische Psychologie (s. Biopsychologie, Physiologie) und Methodenlehre (s. Statistik). Nach dem Ablegen einer Vorprüfung (in der Regel nach dem dritten bis fünften Semester) kommen im zweiten Studienabschnitt noch drei Schwerpunktbereiche hinzu: methodische Fächer (z.B. Interventionsmethoden (s. Intervention)), Anwendungsfächer (z.B. Pädagogische Psychologie) und Grundlagenvertiefungsfächer (z.B. Theoretische Psychologie). Das Studium wird mit der Anfertigung einer eigenen Diplomarbeit sowie sieben mündlichen Prüfungen abgeschlossen.
Hinweise zur Form: Die Gebärde PERSON (vgl. Persönlichkeit) kann hinzugefügt werden.