1611
| Form |
1611.1
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|---|---|---|---|
| Kommentar | Die zweite Hand kann zur Ausführung hinzukommen und repräsentiert dann einen Punkt oder Gegenstand, von dem eine Person abspringt. | ||
| Beleglage | ■■□ | ||
| Grammatik | Die Bewegungsrichtung kann variieren und dadurch die Richtung bzw. den Verlauf der dargestellten Tätigkeit anzeigen. | ||
Bedeutung #1 |
(Fortbewegung) springen | ||
Bedeutung #1 |
(Fortbewegung) springen | ||
| Mundbild | springen | ||
| Erklärung | sich mit beiden Beinen abstoßen und durch die Luft fortbewegen; von einem erhöhten Punkt weg- und dabei in die Tiefe springen oder über ein Hindernis springen; sich durch Sprünge rasch vorwärtsbewegen | ||
| Deutsch | springen • hinabspringen | ||
| Bedeutungsgleich | |||
| Sachgruppen | Bewegung • Raum, räumliche Bezüge | ||