Nach der Unfallverhütungsvorschrift muss bei Arbeiten an Verkehrswegen zum eigenen Schutz Warnkleidung getragen werden. Dabei ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) und in der „Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) leuchtorange oder gelb fluoreszierende Warnkleidung vorgeschrieben. Die Warnweste muss vorne geschlossen sein.
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