ROHRACHER unterscheidet zwischen Erhaltungstrieb, Gesellschaftstrieb, Genußtrieb und Kulturtrieb (s. Kultur). Nach seinen Vorstellungen weisen T.e folgende Merkmale auf:
1. das Erleben eines Dranges, meist im Zusammenhang mit einer Zielvorstellung;
2. T.e treten ohne Mitwirkung des Bewußtseins auf, sie sind unabhängig von Wollen (s. Wille) und Denken;
3. die Befriedigung des T.es verschafft Lust; bleibt der T. unbefriedigt, entsteht Unlust;
4. die Klarheit des Denkens und der Wahrnehmung kann unter der Wirkung des T.es herabgesetzt sein.
Die beiden ersten Punkte treffen auf alle T.e, die beiden letzten Punkte auf die meisten T.e zu.
In der Verhaltensforschung meint T. die wechselnde innere Bereitschaft zu bestimmten Instinkthandlungen. Die Abgrenzung gegen den Instinkt ist nicht eindeutig und wird z.B. von KRETSCHMER abgelehnt und von W. STERN betont.
Die Sozialpsychologie erweitert den Begriff T. häufig bis zur völligen Gleichsetzung mit Antrieb, Bedürfnis, Interesse und zählt gleichzeitig eine Reihe von Einzeltrieben auf.
Die Trieblehre von S. FREUD (s. Psychoanalyse) wurde von C.G. JUNG und A. ADLER weiterentwickelt und insofern erweitert, als daß alle Antriebe unter den Triebbegriff fallen.