Beispiel: Ein Drogenabhängiger begründet seine Sucht damit, daß er auf diese Weise gegen die bürgerliche Gesellschaft protestiert (s. Drogenabhängigkeit). In Wirklichkeit ist sein Motiv aber ein anderes.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gehört die R. nicht zu den Abwehrmechanismen. Die Befriedigung eines Triebwunsches (s. Trieb) wird nicht unmittelbar verhindert, sondern für die Realisierung desselben wird lediglich nach einer plausiblen Begründung gesucht.