Knoblauch (garlic)
- Definition: Knoblauch gehört zu den Lauchgewächsen (siehe Zwiebelgemüse) und wächst in den gemäßigten Klimazonen. Die Knoblauchknolle ist aus mehreren Knoblauchzehen zusammengesetzt. Jede einzelne Zehe ist mit einer trockenen, weißen bis rötlichen Schale umschlossen.
Knoblauch wird als Gewürz verwendet. Er ist in Knollenform, als Pulver oder als Öl erhältlich.
- Sachgruppe: