| Der Begriff Lobby stammt aus dem Englischen und bedeutet Halle oder Wandelhalle; im Besonderen wird damit die Wandelhalle des englischen Parlaments bezeichnet. Vor diesem Hintergrund hat sich im Deutschen der Begriff Lobby für die Vertreter von Interessengruppen durchgesetzt, die Einfluss auf die Entscheidungen von Parlament und Regierung nehmen wollen und sich deshalb in der Nähe der politischen Vertreter aufhalten. Da Konflikte im parlamentarischen System eine normale Erscheinung sind, wird auch die Existenz und das Wirken der Lobby als selbstverständlich betrachtet. Eine Pflicht zur Registrierung für Lobbyisten besteht in Deutschland nicht. Der Präsident des Bundestags führt eine Liste aller Interessenverbände (Verband), die zum Beispiel bei Beratungen im Fachausschuss des Parlaments angehört werden können. Dieses Verzeichnis ist öffentlich. Für den Bereich der Sozialen Arbeit besonders problematisch sind die Interessenlagen von solchen Personengruppen, die sich nicht organisieren können, zum Beispiel geistig behinderte oder altersverwirrte Menschen. Hier besteht die Gefahr, dass ihre Interessen unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht durch Fachkräfte wie Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in den Prozess der politischen Willensbildung eingebracht werden. |