Datenschutz betrifft personenbezogene Daten, das heißt Informationen und Angaben über eine bestimmte Person. Für diese Daten gilt der Grundsatz, dass jeder Mensch selbst über deren Verwendung bestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. In dieses Grundrecht darf nur eingegriffen werden, wenn ein Gesetz das ausdrücklich erlaubt. Dazu ist es erforderlich, dass das Allgemeininteresse überwiegt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Datenschutz für die öffentlich-rechtlichen Stellen des Bundes. Zusätzlich haben die Bundesländer eigene Datenschutzgesetze erlassen. Außerdem bestehen spezielle gesetzliche Vorschriften, zum Beispiel für die Finanzverwaltung (Steuergeheimnis), die Ausländerbehörden und die Meldebehörden. Unter der Bezeichnung Sozialgeheimnis wird der Schutz der Sozialdaten bei den Sozialleistungsträgern in den §§67ff. Sozialgesetzbuch, 10. Buch (SGB X), umfassend geregelt. Neben dem Datenschutz besteht die Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch (StGB). Zusätzlich sind noch Vorschriften zum Schutz des Dienst- oder Amtsgeheimnisses nach §39 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) oder §9 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zu berücksichtigen. |
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