| Altenpolitik will die Lebensverhältnisse für den älteren Teil der Bevölkerung gestalten. Seitdem der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung ständig zugenommen hat, haben alle Parteien ihre Vorstellungen vom Alter und ihre Altenpolitik definiert. Im Jahr 1991 wurde ein Bundesministerium für Senioren zuständig. Gleichzeitig haben alle Landesregierungen einen solchen Arbeitsbereich eingerichtet. Die Bundesregierung und die Landesregierungen sowie viele Kommunen veröffentlichen Altenberichte. Diese informieren entweder umfassend über die Lebenslage alter Menschen oder sie behandeln ein spezielles Thema, zum Beispiel die Wohnsituation älterer Menschen, die Altersarmut oder den Pflegebedarf (Pflegebedürftigkeit). Neben den Trägern der Sozialen Arbeit nehmen auch die Seniorenverbände und die Seniorenbeiräte Einfluss auf die Entscheidungen in der Altenpolitik. |