Die Wohnungspolitik will die Wohnverhältnisse der Bevölkerung gestalten. Das geschieht in einem Spannungsverhältnis zwischen sozialpolitischen Gesichtspunkten, die eine gute Wohnungsversorgung zum Ziel haben, und wirtschaftlichen Interessen, die an einer möglichst hohen Miete interessiert sind, um das beim Wohnungsbau eingesetzte Kapital hoch zu verzinsen. Durchgesetzt haben sich bisher die wirtschaftlichen Interessen. Die Wohnungspolitik reagiert in Phasen der Knappheit des Wohnraums mit der Förderung für Investoren. Gleichzeitig werden die Zugangsbedingungen für die Wohnungsnutzer durch öffentliche Mittel verbessert (Wohngeld, Sozialer Wohnungsbau).Nach Artikel 74 Grundgesetz (GG) gehört das Wohnungswesen zur konkurrierenden Gesetzgebung. Danach dürfen die Bundesländer auf diesen Gebieten nur dann Regelungen treffen, wenn der Bund es nicht tut. In der Vergangenheit hat der Bund nur in wenigen Bereichen der Wohnungspolitik Regelungen vorgenommen, so im Mietrecht und beim sozialen Wohnungsbau. Deshalb gibt es daneben eine Reihe von landesrechtlichen Bestimmungen.