In der Sozialen Arbeit wird unter Verhandlung eine bestimmte Handlungsart verstanden. Dabei steht der Sozialarbeiter im Unterschied zur Beratung zwischen mehreren, das heißt mindestens zwei Problembeteiligten und verhandelt mit ihnen ein Problem, das ihr Verhältnis zueinander beeinträchtigt.
Dabei geht es entweder um einen Konflikt, in dem die Meinungen oder das Verhalten der problembeteiligten Personen aufeinander stoßen oder um die Beziehung zwischen den beteiligten Personen an sich, die nicht ausreicht oder gänzlich fehlt, um das gemeinsame Problem zu lösen.
Diese Situation ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bei einem Ehepaar verschiedene Meinungen scheinbar unversöhnlich gegenüberstehen (etwa bei der Frage, wie das Familieneinkommen verwendet werden soll) oder aber, wenn sich beide Ehepartner entfremdet haben und keine gemeinsame Verantwortung (etwa für ihre Kinder) mehr sehen. In beiden Fällen fungiert der Sozialarbeiter als aktiver Vermittler (Vermittlung). Er leitet die Verhandlung und strebt danach, die Spannungen zwischen den Problembeteiligten abzubauen, ihr gegenseitiges Verständnis zu wecken und sie zu einer Einigung zu bewegen, mit dem Ziel, ein ausgeglichenes, das heißt funktionierendes Verhältnis zwischen den betroffenen Personen aufzubauen.
Da die Probleme, mit denen Sozialarbeiter konfrontiert werden, sehr unterschiedlich sind, finden derartige Verhandlungen mit den unterschiedlichsten Verhandlungspartnern statt: nicht nur mit Ehepaaren und Familienmitgliedern, sondern auch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Pflegeeltern und leiblichen Eltern und so weiter.
An der Verhandlung können auch andere Personen beteiligt werden, die nicht direkt von dem Problem betroffen sind, aber für die Problemlösung wichtig sein können. Dies kann zum Beispiel ein Mitarbeiter des Jugendamts sein, wenn es in einer Verhandlung um Konflikte zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern geht.
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