Den T.s liegt der Glaube zugrunde, daß eine Übertretung derselben der Gemeinschaft (dem Volk, einer Personengruppe (s. Gruppe) usw.) Schaden zufügen könne. Zuwiderhandlungen gegen Tabuvorschriften sind meist mit schweren Strafen (z.B. Verbannung, Tod usw.) belegt. Leichte Verstöße können durch komplizierte Reinigungszeremonien gesühnt werden.
T.s beziehen sich immer auf die zentralen Werte einer Gesellschaft. Mit der Zeit werden sie meist zu Selbstverständlichkeiten. Als soziale T.s bezeichnet man von Sanktionen bedrohte Handlungen, Gedanken oder Wünsche, die gegen die Gruppennorm (bzw. kulturelle (s. Kultur) Norm) verstoßen.
S. FREUD erweiterte den Begriff und bezeichnet mit T. das Verbot von Handlungen, welche den moralischen Standards (s. Moral) widersprechen. Beispiele: sexuelle Tabus, Inzest usw.
Heute wird der Begriff allgemein für alle jene verbotenen Themen, Bereiche oder Dinge benutzt, über die man nicht spricht bzw. die man nicht tut, deren Verbot allerdings im allgemeinen weder rational legitimiert noch begründbar ist. Beispiel: Über Masturbation (Onanie) spricht man nicht in der Öffentlichkeit, weil es sich nicht gehört.