Definition:
Das C. wird auch als Kleinhirn bezeichnet. Es liegt etwa in der unteren Hälfte des Hinterhaupts dem Schädelknochen an (s. Gehirn). Das Kleinhirn besteht aus drei Teilen: Das Archicerebellum dient der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts (s. Vestibularapparat, Gleichgewichtssinn), das Paleo- und das Neocerebellum dienen der Aufrechterhaltung des Muskeltonus (s. Muskel) und der Koordination der gesamten Muskelbewegung. Das C. besitzt Faserverbindungen zu allen Sinneskanälen (s. Sinne), zum Großhirn (s. Telencephalon) und zum motorischen System (s. Motorik). Ein akuter Ausfall des C.s führt zu schweren Gleichgewichts-, Bewegungs- und Koordinationsstörungen. Bei angeborenem Fehlen oder bei langsamer Ausschaltung des C.s übernimmt das Großhirn teilweise dessen Funktion.