Kräuter (herbs)
- Auch: Küchenkräuter
- Definition: Kräuter, auch Küchenkräuter genannt, gehören zu den pflanzlichen Lebensmitteln. Als Kräuter bezeichnet man die oberirdischen, meist unverholzten Pflanzen oder Pflanzenteile, die zur Geschmacksverbesserung (siehe würzen) zu den Speisen gegeben werden. Die Abgrenzung zu Gewürzen und Gemüse ist unklar. Kräuter können frisch, getrocknet oder tiefgefroren (siehe einfrieren) verwendet werden.
Küchenkräuter sind zum Beispiel Basilikum, Bohnenkraut, Schnittlauch, Petersilie und Majoran. Einige Kräuter haben bestimmte Wirkungen, zum Beispiel hilft Thymian Fett besser zu verdauen, Basilikum ist appetitanregend und verdauungsfördernd.
- Sachgruppe: