Die Grundlagen der Rechtsordnung bezeichnet man als Rechtsquellen. Die wichtigsten Rechtsquellen sind das vom Gesetzgeber geschaffene gesetzte Recht, außerdem das auf Verträgen und Vereinbarungen beruhende Recht (Vereinbarungen nach dem BSHG) und das durch Richter geschaffene Recht (Gerichtsbarkeit, Rechtsbehelf). Neben diesem geschriebenen Recht kann noch das Gewohnheitsrecht von Bedeutung sein. Im Konfliktfall ist das geschriebene Recht vorrangig (Zuständigkeit). Die Gesetzgebung des Bundes und der Bundesländer schafft das gesetzte Recht (Verordnung). Zusätzliche Bedeutung erhält seit einigen Jahren das geschriebene Recht der Europäischen Union (EU). Als Gewohnheitsrecht bezeichnet man die Rechtsregeln, die nicht geschriebenes Recht sind, sich aber in langjähriger Übung herausgebildet haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich in bäuerlichen Gebieten besondere Wasser- und Wegerechte entwickelt haben. |
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