Als Konfrontation bezeichnet man die Gegenüberstellung von einander widersprechenden Personen, Meinungen oder Sachverhalten. Das kann zum Beispiel vor Gericht (Gerichtsbarkeit) erfolgen, wenn der Richter den Angeklagten mit der Aussage eines Zeugen konfrontiert. In der Sozialen Arbeit wird Konfrontation auch in dem Sinne gebraucht, dass der Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge seinen Klienten im Prozess der Hilfe in die Lage bringt, sich mit etwas Unangenehmen auseinander setzen zu müssen. Das geschieht etwa, wenn sich in der Erziehungsberatung ein Elternteil mit eigenen negativen Erfahrungen in der frühen Kindheit (frühkindliche Entwicklung) auseinander setzen muss, um sein Verhalten als Elternteil zu verstehen und ändern zu können. Von Konfrontation spricht man auch, wenn die politische Auseinandersetzung zum Beispiel von Parteien im Wahlkampf gemeint ist. |
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