| Dieser Begriff steht für die verschiedenen Techniken und Arbeitsformen zur Erreichung bestimmter Ziele. So können zum Beispiel das Verfahren der Schuldenregulierung (Schuldnerberatung), die Aufstellung eines Haushaltsplans (öffentliches Finanzwesen), die Sitzordnung der Parteien bei einer Verhandlung, der Bericht für das Vormundschaftsgericht oder die wöchentliche Arbeitsbesprechung im Team als Handlungsinstrumente bezeichnet werden. Je nach Arbeitsfeld müssen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen über ein spezifisches oder ein breites Feld von Handlungsinstrumenten verfügen (Handlungskompetenz). |