| Der Begriff Gesundheitshilfe wird parallel zu den Begriffen Sozialhilfe, Jugendhilfe und Altenhilfe gebraucht und hat die alten Bezeichnungen Gesundheitsfürsorge oder Gesundheitspflege ersetzt. Aufgabe der Gesundheitshilfe ist es, Personen vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren oder sie bei der Überwindung eingetretener Schäden zu unterstützen. Sie soll Menschen befähigen, ein Leben ohne Gesundheitsbeeinträchtigung zu führen. Dem entspricht auch die Bestimmung in §36 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) über die vorbeugende Gesundheitshilfe. Zudem soll Gesundheitshilfe unter anderem dazu beitragen, Gesundheitsschäden zu verhüten, Gesundheitsschäden früh zu erkennen und zu behandeln sowie Folgeschäden und Rückfälle zu vermeiden (Jugendgesundheitsdienst). Neben den Gesundheitsämtern werden Wohlfahrtsverbände und Gruppierungen der Selbsthilfe auf dem Gebiet der Gesundheitshilfe tätig. |