| Das Elternrecht behandelt die Beziehungen zwischen Eltern und Staat bezüglich der Kinder. Als Grundrecht formuliert es einen Schutz der Eltern vor staatlichen Eingriffen in die Kindererziehung. Zu diesem Zweck bestimmt Artikel 6 Grundgesetz (GG), dass die Pflege und die Erziehung der Kinder das Recht und die Pflicht der Eltern sind, die dabei von der staatlichen Gemeinschaft überwacht werden (Wächteramt des Staates). Das öffentlich-rechtlich verfasste Elternrecht ist mit der (zivilrechtlich) geregelten Elterlichen Sorge nicht identisch. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Wohlfahrtsstaat) führt das Elternrecht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpflichtung des Staates, positive Lebensbedingungen für ein gesundes Aufwachsen der Kinder zu schaffen. |