Jugendwohngemeinschaften sind eine betreute Wohnform (Betreutes Wohnen) im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und damit eine Form der Erziehungshilfe. Nach §34 KJHG steht dieses Angebot gleichwertig neben der traditionellen Heimerziehung. Ziel ist es hierbei, Jugendliche durch das Zusammenleben in der Altersgruppe in Kombination mit pädagogischen und/oder therapeutischen Angeboten zu fördern. Der Beitrag der Jugendhilfe liegt vor allem auf dem Gebiet der Beratung und der Sozialen Gruppenarbeit durch Fachpersonal, wie zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieher, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.Nach dem Selbstverständnis von Jugendwohngemeinschaften werden die Regeln des Zusammenlebens selbst gestaltet und durchgesetzt. Dieses pädagogische Prinzip ist auch in der traditionell stärker fremdbestimmten Heimerziehung übernommen worden.