Die Begriffe legal und illegal sind von den Begriffen legitim und illegitim zu unterscheiden. Die Legalität erfordert eine formale Übereinstimmung mit dem gesetzten (oder bestehenden) Recht (Rechtsquellen). Bei der Legitimität geht es nicht nur um die formale Übereinstimmung mit dem gesetzten Recht, sondern auch um die Übereinstimmung einer Gesetzesnorm mit höheren Grundsätzen, zum Beispiel den Verfassungsprinzipien oder moralischen Werten.
Eine Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin, die als Bewährungshelferin arbeitet, handelt zum Beispiel illegal, wenn sie die erneute Straftat eines Verurteilten, der unter Bewährung steht, nicht anzeigt. Vor ihrem Gewissen hält sie ihr Handeln aber für legitim, weil sie glaubt, damit größeren Schaden von der Familie des Verurteilten abzuwenden.
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