Das Freiwillige Ökologische Jahr bietet jungen Menschen zwischen dem 16. und dem 27. Lebensjahr die Möglichkeit zu Hilfstätigkeiten im Umweltschutz. Diese Gelegenheit zur Bildung und zur Orientierung erhalten die teilnehmenden Jugendlichen auf der Basis der Regelungen in einem Bundesgesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJG) aus dem Jahr 1993. Hinsichtlich der Sozialen Sicherheit (Sozialversicherung) sind die Teilnehmer den Jugendlichen in der Berufsausbildung annähernd gleichgestellt. Der Träger, in dessen Einrichtung das Freiwillige Ökologische Jahr abgeleistet werden kann, übernimmt Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung.Dieses Angebot wurde nach dem Beispiel des Freiwilligen Sozialen Jahres, das im Jahr 1964 eingeführt wurde, entwickelt.