Der L. wird häufig in der Kriminalistik angewendet und soll die Erregung anzeigen (z.B. erhöhter Blutdruck), die auftreten kann, wenn eine Person versucht, das Wissen um einen bestimmten Sachverhalt zu verbergen oder zu verfälschen. Die mit einem L. gemessenen Werte können aber auch mit der verwendeten Verhörtechnik (z.B. angsteinflößendes (s. Angst) Verhalten) zusammenhängen, weshalb die Zuverlässigkeit und Sicherheit der so erzielten Befunde sehr umstritten ist. Die Verwendung eines L.s bei gerichtlichen Ermittlungsverfahren ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht erlaubt.