Man unterscheidet legale von illegalen D.n. Unter legalen D.n werden solche verstanden, die im Handel (z.B. in Apotheken) erhältlich sind, bzw. solche, die als Heilmittel verschrieben werden. Beispiele: Alkohol, schmerzstillende Mittel (s. Schmerz) (Analgetika), Schlaf- und Beruhigungsmittel (Downer), Weckamine (s. Amphetamine) (z.B. Appetitzügler und Aufputschmittel, auch Pep-Pills genannt). Als illegale D.n werden solche beschrieben, deren Herstellung, Vertrieb oder Erwerb gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Beispiele: Haschisch bzw. Marihuana (auch Gras oder Shit genannt (s. Cannabis)), Halluzinogene (z.B. LSD, Mescalin), Opiate (s. Opium, z.B. Heroin und Morphium), Kokain (auch Koks genannt), Schnüffelstoffe (z.B. Lösungsmittel für Farben und Klebstoffe).