Definition:
Nervenzellen (s. Neuron, Zelle) haben einen Zellkörper und Fortsätze aus diesem Zellkörper, nämlich ein A. und meist mehrere Dendriten. Die Einteilung dieser Nervenfortsätze in ein A. und mehrere Dendriten erfolgt nach funktionellen Gesichtspunkten: Das A. verbindet die Nervenzellen mit anderen Nervenzellen. An den Dendriten, wie auch am Zellkörper, enden die A.e anderer Nerven. A.e und Dendriten teilen sich gewöhnlich nach ihrem Abgang aus dem Zellkörper in mehr oder weniger zahlreiche Äste auf. Die Verzweigungen der A.e werden Kollaterale genannt. Die A.e und ihre Kollaterale sind von unterschiedlicher Länge, oft ganz kurz, manchmal aber auch, z.B. beim Menschen, weit über einen Meter lang.