In der Umgangssprache bezeichnet dieser Begriff alle Formen von Geisteskrankheiten. In der Wissenschaft wird der Begriff W. nicht mehr benutzt.
Medizinisch-juristisch bezeichnet W. eine Geisteskrankheit, aufgrund derer der Patient für seine Handlungen nicht verantwortlich ist bzw. ihm die Konsequenzen seines Tuns nicht bewußt sind (s. Zurechnungsfähigkeit).