1. Optische Agnosie wird auch als Seelenblindheit (s. Seele) bezeichnet. Eine Person ist z.B. trotz intakter Augen nicht fähig, einen gezeigten Gegenstand bewußt wahrzunehmen (s. Bewußtsein, Wahrnehmung).
2. Akustische Agnosie wird auch mit Seelentaubheit übersetzt. Sie bezeichnet das Unvermögen einer Person, Geräusche hinsichtlich ihrer Bedeutung, Richtung (s. Richtungshören) und Entfernung richtig einzuschätzen, obwohl das Gehör intakt ist.
3. Taktile Agnosie meint Tastblindheit (s. Tastsinn). Gegenstände können durch Betasten nicht erkannt werden, obwohl Oberflächen- und Tiefensensibilität (s. Sensibilität) erhalten sind. A. wird als Folge einer Hirnschädigung (s. hirnorganische Schädigungen) erklärt.