Definition:
Das Sinnesorgan zur Wahrnehmung von Schallwellen (s. Schall) ist beim Menschen wie auch bei höheren Tieren das Ohr. Die Schallwellen gelangen durch den Gehörgang zum Trommelfell und versetzen es in Schwingungen. Die Gehörknöchelchen (Hammer, Amboß, Steigbügel) leiten diese zum ovalen Fenster der Schnecke (s. Cochlea) weiter, wo die Flüssigkeitssäule des oberen Schneckengangs in Schwingung versetzt wird. Je nach Tonhöhe bewirken Resonanzerscheinungen an bestimmten Stellen ein Mitschwingen der Flüssigkeitssäule im Cortischen Organ und im unteren Schneckengang. Durch das runde Fenster verlassen die Schwingungen die Schnecke wieder. Im Cortischen Organ sitzende Sinneszellen (s. Sinne, Zelle) werden durch die Schwingungen erregt und leiten die Erregung zum Gehirn weiter; dort erfolgt dann die Reizverarbeitung (s. Reiz).Das G. dient als Fernsinn der Information über Lautvorgänge in der Umwelt und hat wesentliche Bedeutung bei der innerartlichen Verständigung.