Fritteuse (deep fryer)
- Auch: Frittiergerät
- Definition: Eine Fritteuse, auch Frittiergerät genannt, ist ein elektrisch betriebenes Gargerät zum Frittieren von Lebensmitteln.
Eine Fritteuse besteht aus:Die Heizspirale befindet sich im Boden des Frittierbehälters, bei einigen Geräten ist sie freiliegend oberhalb des Bodens angebracht.
- Sachgruppe: