Sozialabgaben sind von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern anteilig aufzubringende Beiträge zur Sozialversicherung. Es handelt sich somit aus Sicht der Arbeitgeber um Lohnnebenkosten, welche die Arbeitskosten der Betriebe und Dienststellen verteuern. Gleichzeitig führen die steigenden Sozialabgaben dazu, dass das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer (Einkommen) sinkt. Diese Steigerung der Sozialabgaben ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und der Zunahme von sozialversicherungsfreien Tätigkeiten (etwa Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit) kontinuierlich sinkt. Als Faustformel gilt: Ungefähr 20 % des Bruttoeinkommens muss ein Arbeitnehmer für die Sozialversicherung aufwenden, etwa den gleichen Betrag muss der Arbeitgeber abführen. |
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