Der Begriff Mandat stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Auftrag, Weisung oder Vollmacht. Ein Mandat zum Handeln erhalten Sozialarbeiter und Sozialpädagogen entweder durch eine rechtliche Bestimmung, durch einen Auftrag ihres Anstellungsträgers oder eines Klienten. Häufig werden sie aber auch aus der eigenen professionellen Verpflichtung heraus tätig (Kindeswohl, Vernachlässigung).In der juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff Mandat das Amt des gewählten Abgeordneten, den Auftrag zur Vertretung an einen Rechtsanwalt oder den Auftrag an einen Staat zur Verwaltung eines Gebietes, zum Beispiel durch die Vereinten Nationen.