Der S. ist entweder zugeschrieben (z.B. von Geburt an einen Adelstitel besitzen), übertragen (z.B. durch Heirat den S. des Ehepartners erhalten) oder erworben (z.B. durch besondere Arbeitsleistungen).
Als sozioökonomischen S. bezeichnet man den sozialen S., der z.B. durch Bildungsgrad (Hochschulstudium) oder wirtschaftliche Verhältnisse (Einkommen) definiert ist.
In der Medizin meint S. den Zustand oder Befund, von dem bei einer Diagnose ausgegangen wird.