Definition:
Bezeichnung für einen inneren Widerstand, der sich gegen die Einschränkung der eigenen Handlungsfreiheit (s. Handlung) wehrt. Beispiel: Verbote fördern die Tendenz, gerade das zu tun, was man eigentlich nicht tun sollte.
Nach BREHM bewirkt die Einengung des Verhaltensspielraums (s. Verhalten) einen Zustand der Erregung im Menschen, der sich gegen jede weitere Beschränkung richtet und auf die Wiedererlangung der verlorenen Handlungsfreiheit hinwirkt.