Als sekundäre P. bezeichnet man alle Bemühungen und Maßnahmen, psychisch Kranke innerhalb einer Bevölkerung möglichst früh zu erfassen, um sie einer Behandlung zuzuführen, die die Krankheitsdauer verkürzt und Rückfälle (s. Rezidiv) verhindert.
Unter tertiärer P. versteht man den Versuch, die Folgen oder Schäden einer psychischen Krankheit auszugleichen oder in Grenzen zu halten im Sinne einer Rehabilitationsmaßnahme (s. Rehabilitation).