Definition:
Bezeichnung für die vollständige Unfähigkeit, Höreindrücke zu empfangen oder zu registrieren (s. Hören). Die G. ist entweder angeboren oder geht auf Ertaubung zurück. Sie wird verursacht durch organische Schäden des Ohres oder durch Schäden derjenigen Gehirnbereiche, die die Sinnesempfindungen (s. Sinne, Empfindung) des Ohres auswerten.Bei angeborener Gehörlosigkeit ist die Lautsprachentwicklung stark beeinträchtigt (s. Spracherwerb), daher auch die Bezeichnung Taubstumme für Gehörlose. Das natürliche Verständigungsmittel der Gehörlosen ist die Gebärdensprache.